Anwendung Gebläsebrenner

Impressum

Verantwortlich:

HeatEq
Karl Heinz Gehlert
Holtzendorffstrasse 2
14057

Kontakt:

Handy    +491756484127
Telefon: +493031981587

E-Mail: gehlert@heateq.de  

 

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE.291611082.

 

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Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen dem Käufer und uns. Etwaige Einkaufbedingungen des Käufers treten mit unserer Auftragsbestätigung außer Kraft, wenn sie nicht von uns schriftlich anerkannt werden.
  2. Die Vertragserfüllung erfolgt nach deutschem Recht.
  3. Für Exportgeschäfte gelten sinngemäß die GENERAL CONDITIONS FOR THE SUPPLY OF PLANT AND MACHINERY FOR EXPORT ECE 188 in der jeweils letztgültigen Fassung, sofern diese nicht im Widerspruch steht zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Käufer.

II. Preise

  1. Die Preise verstehen sich, wenn in unsere Angeboten oder Auftragsbestätigungen nichts gegenteiliges vermerkt ist, unverpackt ab Werk und für die angebotene Menge gültig.
  2. Nachträglich geforderte Änderungen des Auftrages berechtigen uns zur Berechnung der dadurch entstandenen Mehrkosten.
  3. Fest vereinbarte Preise können geändert werden bei a) erheblichen unvorhersehbaren Kostenveränderungen oder b) Kostenveränderungen aufgrund von Maßnahmen der öffentlichem Behörden.

III. Zahlung

  1. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen gilt als Zahlungsbedingung grundsätzlich „..zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse ohne Skonto“ als vereinbart.
  2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5% des Auftragswertes / Monat zuzüglich Kreditspesen.
  3. Wir sind berechtigt jederzeit entsprechende Sicherstellungen für ausstehende Zahlungen zu verlangen oder bei zweifelhaftem Zahlungseingang vom Liefervertrag zurück zu treten.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, aller Nebengebühren und etwaiger Verzugszinsen behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor.
  5. Im Falle einer Pfändung sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Kosten, die zur Geltendmachung unseres Eigentumsrechtes notwendig sind, sind uns zu ersetzen.
  6. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche kann nicht anerkannt werden.

IV. Abnahme und Lieferung, Verpackung

  1. Mit der Abnahme bestätigt der Käufer die den Spezifikationen entsprechende Ausführung des Auftrages. Kann oder will der Käufer nach Meldung der Abnahmebereitschaft eine Abnahme selbst nicht oder nicht zeitgerecht durchführen, wird die Ware nach Abschluss der Werksprüfungen zur Lieferung bereitgestellt.
  2. Kann nach Meldung der Lieferbereitschaft auf Wunsch oder mangels Versanddisposition des Käufers die Ware nicht ausgeliefert werden, lagert sie im Herstellwerk oder einem Speditionslager auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  3. Die Erfüllung unserer Lieferverpflichtung erfolgt - ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung - gemäß den von der internationalen Handelskammer vereinheitlichten INCOTERMS 1980 ( bzw. in der jeweils letztgültigen Fassung ); d.h. unter anderem, dass wir uns die Wahl des Vertiebsweges bzw. Transportmittels vorbehalten, wenn wir Frachtzahler sind.
  4. Die Verpackung erfolgt nach Maßgabe des Herstellwerkes soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen und schriftlich in der Auftragsbestätigung fixiert wurden.

V. Lieferzeit

  1. Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine gelten generell für den Versand ab Herstellwerk.
  2. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Hindernisse und Fälle höherer Gewalt sowie vorbehaltlich aller Verzögerungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Solche Verzögerungen entbinden uns gegebenenfalls ganz oder teilweise von der Lieferpflicht und begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

VI. Beanstandungen und Gewährleistung

  1. Soweit nicht besondere Gewährleistungsverpflichtungen übernommen werden, haften wir für die Güte des Materials und für die sachgemäße Ausführung in der Weise, dass die beanstandeten Stücke ersetzt werden, wenn die Beanstandung unter Beifügung des Packzettels, innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Ware erfolgt.
  2. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Besteller/Empfänger ohne unsere schriftliche Einwilligung, selbst oder durch dritte Personen, an von uns gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.
  3. Für technische Prüfungen und Einhaltung der Toleranzen sind abgesehen von Sondervereinbarungen die einschlägigen DIN-NORMEN oder IEC-NORMEN maßgebend.
  4. Angaben über das Gewicht der Ware, sowie über Abmessungen und Gewicht der Verpackung sind unverbindlich.
  5. Für alle von uns gelieferten Erzeugnisse übernehmen wir hinsichtlich Qualität und Ausführung nur diejenigen Verpflichtungen, die unsere Lieferanten uns gegenüber eingegangen sind.
  6. Über- und Unterschreiten der Bestellmenge von 10% ( Liefertoleranz ) gilt als vereinbart und berechtigt nicht zur Beanstandung.

VII. Schutzrechte

  1. Wir setzen voraus, dass sich der Käufer vergewissert hat, dass die uns in Auftrag gegebenen Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Der Käufer übernimmt es jedoch, uns in Fällen schadlos zu halten, in denen durch die Ausführung eines uns erteilten Auftrages die Verletzung von Schutzrechten Dritter erfolgt sein sollte.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist das jeweilige Lieferwerk des Herstellers.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Erfüllung des Vertrages ist am Standort des Verkäufers.

 

Fa. Heateq; Holtzendorffstrasse 2, 14057 Berlin | Stand 01.04.2022